Änderungen im aktuellen Reglement sind ROT markiert. Bitte beachten Sie diese Punkte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die neue und für eine bessere Planbarkeit aller Parteien angepasste Regelung zum Nennschluss.
Punkt 2.2
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Nennungsphase bei einer deutlichen Überbuchung noch vor dem offiziellen Nennschluss vorzeitig zu beenden. Die Startnummernvergabe erfolgt in der Regeln nach dem Eingang der Nennung, der Veranstalter behält sich aber auch hier vor, Startnummern in Sinne der Veranstaltung einzusortieren.